Häufig gestellte Fragen

 

Wieviel kostet mich die Scheibentönung?

Die Preise erfahren Sie in unserer Preisliste oder über direkte Preisanfrage !


Wie lange dauert eine Scheibentönung?
Für die Autoscheibentönung benötigen wir 2 bis 3 Stunden. Dies ist vom jeweiligen Fahrzeugtyp abhängig. Meistens dauert eine Scheibentönung ca. 2,5 Stunden.

Das zugucken bei der Arbeit ist nicht möglich!


Kann man die Tönungsfolie wieder entfernen ?
Natürlich entfernen wir auch spurlos alte Autoscheibenfolien. Trotz größter Sorgfalt und einem speziellen Verfahren können aber spätere Beeinträchtigungen durch Beschädigungen einzelner oder mehrerer Heizdrähte nicht ausgeschlossen werden. 


Gibt es eine Garantie?

Auf die Folie und Montage gibt es 10 Jahre Garantie auf: Blasenbildung, Fleckenbildung, Ausbleichung und den Kleber.


Ist ein Termin notwendig ?
Terminvereinbarung ist auf jeden Fall nötig. Sollten Sie Schwierigkeiten mit der Termineinhaltung haben, so geben Sie so schnell wie möglich Bescheid (per Telefon, SMS oder auch per E-Mail), damit wir uns über Ausweichtermine verständigen können. > Online Termin-Reservierung <


Muss ich mein Fahrzeug vorher reinigen?
Bitte bringen Sie zum bekleben der Scheiben immer ein sauberes Fahrzeug (von innen und außen gereinigt) mit. Scheiben brauchen Sie nicht zu putzen, da wir die während der Montage immer gründlich reinigen.


Gibt es verschiedene Folien?

 Ja, es gibt Folien in verscheidenen Farben wie z.B. Rot, Blau, Gelb u.s.w.

oder mit Farbverlauf Schwarz/Silber oder Schwarz/Blau, eben so gibt es verschede Tönungsstufen z.B. 5%, 15%, 20%, 35% oder 50% Lichtdurchlässigkeit. Unsere Folien!


Haben die Folien eine Zulassung?

Alle Folien die wir verwenden haben eine AGB Zulassung für Deutschland. Die Folien müssen nicht im Fahrzeugschein eingetragen werden, es langt das mitführen der von uns ausgehändigten ABG!


Ist der weißer Rand am Siebdruckbereich normal?

Bei Fahrzeugen mit Punkterand haftet die Folie im nicht getrockneten Zustand zunächst sehr schwer. Dieser Bereich zeichnet sich im getrockneten Zustand als heller Rand aus. Der Bereich kann nach der Trocknung ungleichmäßig werden. Wir haben leider keinerlei Einfluss darauf.


Rechtliche Hinweise / Montagehinweise Scheibentönung

Eine Autoscheibentönung darf aus rechtlichen Gründen erst ab der B-Säule erfolgen. Getönte Folien dürfen nicht an der Frontscheibe und an den beiden vorderen Seitenscheiben angebracht werden. An der Heckscheibe dürfen getönte Folien nur angebracht werden, falls sich ein zweiter (intakter) Außenspiegel am Fahrzeug befindet. Tönungsfolien für Autoscheiben müssen gem. §22 a Abs.1 Nr.3 StVZO in einer Bauart (ABG) ausgeführt werden. Diesbezüglich ist der § 35 b Abs.2 StVZO zu berücksichtigen, der verlangt dass für den Fahrer des Fahrzeuges ein ausreichendes Sichtfeld gewährleistet sein muss. Ein ausreichendes Sichtfeld gilt als gewährleistet, wenn sich die Sichtgrenze binnen eines Halbkreises mit 12m Radius (Sichthalbkreis von 180°) befindet. Außerdem müssen Frontscheiben mindestens 75% des Lichtes durchlassen, alle anderen Scheiben mindestens 70% Das Typ- und Prüfzeichen muss auf jedem Stück Folie gut erkennbar sein. Die Scheiben dürfen mit der Folie nur bis zur Scheibenhalterung beschichtet werden. Das Verklemmen oder Verbindung der Folie mit der Scheibenhalterung und/oder der Gummidichtung ist unzulässig. Die ABG ist immer im Fahrzeug mit zu führen. An Fahrzeugen mit einer serienmäßigen 3. Bremsleuchte in der Heckscheibe, ist es vorgeschrieben die Folie in diesem Bereich frei zu lassen und die Folie auszuschneiden.